Erwägungsgrund 28 32014R0515
Das Instrument sollte auch dem Aufbau von auf bestehenden und/oder neuen IT-Systemen basierenden IT-Systemen durch die Union dienen, die den Mitgliedstaaten ein effizienteres Management grenzüberschreitender Bewegungen von Drittstaatsangehörigen ermöglichen und gewährleisten, dass Reisende besser identifiziert und überprüft werden, wodurch Reisen erleichtert werden und die Grenzsicherheit erhöht wird. Zu diesem Zweck sollte gemäß der Strategie für das Informationsmanagement im Bereich der inneren Sicherheit in der EU ein Programm festgelegt werden, das unter Sicherstellung von technischer Kohärenz, Interoperabilität mit anderen IT-Systemen der Union, Kosteneinsparungen und reibungsloser Durchführung in den Mitgliedstaaten dazu dient, die Kosten für die Entwicklung der zentralen sowie der nationalen Komponenten derartiger Systeme zu decken. Diese IT-Systeme sollten mit den Grundrechten, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten, in Einklang stehen.