Erwägungsgrund 51 32014R0515
Es ist sachgerecht, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Diese Verordnung sollte deshalb ab dem 1. Januar 2014 Anwendung finden —
Es ist sachgerecht, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Geltungsdauer der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Diese Verordnung sollte deshalb ab dem 1. Januar 2014 Anwendung finden —