Erwägungsgrund 33 32014R0515
Um die Anwendung des Schengen-Besitzstands im gesamten Schengen-Raum sicherzustellen, sollte auch die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates durch das Instrument unterstützt werden, da sie ein wichtiges Instrument dafür ist, die Durchführung der Unionspolitik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Außengrenzen in hohem Maße geschützt werden und dass innerhalb des Schengen-Raums keinerlei Grenzkontrollen durchgeführt werden.