Erwägungsgrund 34 32014R0515
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Außengrenzenfonds und der Entwicklung des SIS II und des VIS erscheint es angemessen, bezüglich möglicher Ressourcenübertragungen zwischen den verschiedenen Mitteln zur Umsetzung der mit dem Instrument verfolgten Ziele ein gewisses Maß an Flexibilität zu ermöglichen; das lässt allerdings den Grundsatz, dass von Anfang an eine kritische Masse, die Finanzstabilität der Programme und die operative Unterstützung der Mitgliedstaaten sicherzustellen sind, sowie die Kontrolle durch das Europäische Parlament und den Rat unberührt.