Erwägungsgrund 31 32014R0515
Wenn insbesondere nach einer Schengen-Evaluierung Mängel oder mögliche Risiken festgestellt werden, sollten die betroffenen Mitgliedstaaten darüber hinaus im Interesse verstärkter Solidarität im gesamten Schengen-Raum angemessen auf die Lage reagieren, indem sie die Mittel aus ihrem nationalen Programm entsprechend den Prioritäten einsetzen und gegebenenfalls die Soforthilfemaßnahmen ergänzen.