Erwägungsgrund 42 32014R0515
Um eine einheitliche, wirksame und fristgerechte Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung über die Betriebskostenunterstützung herbeizuführen, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.