Erwägungsgrund 25 32014R0515
Gemäß dem Protokoll Nr. 5 der Beitrittsakte von 2003 über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation sollten durch das Instrument alle zusätzlichen Kosten getragen werden, die durch die Anwendung der spezifischen Bestimmungen des für diesen Transit geltenden Besitzstands der Union entstehen, d. h. der Verordnung (EG) Nr. 693/2003 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 694/2003 des Rates. Die weitere finanzielle Unterstützung wegen entgangener Gebühren sollte allerdings von der geltenden Visa-Regelung der Union mit der Russischen Föderation abhängen.