Erwägungsgrund 26 32014R0515
Nationale Maßnahmen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Visumpolitik und anderen Tätigkeiten im Vorfeld der Kontrollen an den Außengrenzen sollten ebenfalls mit dem Instrument gefördert werden, wobei im vollen Umfang Gebrauch vom Visa-Informationssystem (VIS) gemacht werden sollte. Die effiziente Verwaltung der von den Dienststellen der Mitgliedstaaten in Drittländern durchgeführten Tätigkeiten liegt im Interesse der gemeinsamen Visumpolitik als Teil eines mehrschichtigen Systems zur Erleichterung des legalen Reiseverkehrs und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung in die Union und ist fester Bestandteil des gemeinsamen Systems für das integrierte Grenzmanagement.