Erwägungsgrund 22 32014R0515
Einheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen sind für die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unentbehrlich. Im Einklang mit den gemeinsamen Unionsnormen sollten durch das Instrument Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Außengrenzenmanagement unterstützt werden, die gemäß dem Vierstufenmodell der Zugangskontrolle durchgeführt werden, das Maßnahmen in Drittländern, Zusammenarbeit mit Nachbarländern, Grenzkontrollmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen innerhalb des Raums des freien Personenverkehrs umfasst, um die illegale Einwanderung und die grenzüberschreitende Kriminalität im Schengen-Raum zu verhindern.