Erwägungsgrund 35 32014R0515
Dementsprechend sollten der Umfang der Maßnahmen und die Obergrenze für Mittel, die der Union zur Verfügung stehen („Unionsmaßnahmen“) erhöht werden, um die Kapazität der Union dahingehend zu stärken, dass sie bei Bedarf in dem jeweiligen Haushaltsjahr im Rahmen des Managements der Außengrenzen und der gemeinsamen Visumpolitik im Interesse der gesamten Union mehrere Tätigkeiten ausüben kann. Derartige Unionsmaßnahmen umfassen Studien und Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der Politik und ihrer Anwendung, die Schulung des Grenzschutzpersonals in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte, Maßnahmen oder Vorkehrungen in Drittländern, um im Interesse einer optimalen Steuerung der Migrationsströme in die Union und einer effizienten Organisation der damit verbundenen Aufgaben an den Außengrenzen und in den Konsulaten auf den Migrationsdruck aus diesen Staaten zu reagieren.