Erwägungsgrund 21 32014R0515
Bei der Durchführung des Instrument sollten die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte und Grundsätze und die internationalen Verpflichtungen der Union uneingeschränkt eingehalten werden, ohne dass besondere Bestimmungen zum Asylrecht und zum internationalen Schutz davon berührt werden.