Erwägungsgrund 12 32014R0515
Im Rahmen des Fonds sollten insbesondere Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer geografischen Lage unverhältnismäßigen Belastungen durch Migrationsströme ausgesetzt sind.
Im Rahmen des Fonds sollten insbesondere Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, die aufgrund ihrer geografischen Lage unverhältnismäßigen Belastungen durch Migrationsströme ausgesetzt sind.