Erwägungsgrund 36 32016R0589
Die EURES-Mitglieder und gegebenenfalls die EURES-Partner sollten dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Unterstützung suchen, Zugang zu Unterstützungsleistungen haben. Es sollte ein gemeinsames Konzept in Bezug auf diese Leistungen festgelegt werden, und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Unterstützung hinsichtlich Arbeitnehmermobilität innerhalb der Union suchen, unabhängig von ihrem Standort in der Union, sollte soweit möglich sichergestellt werden. Daher sollten Grundsätze und Regeln für die Verfügbarkeit von Unterstützungsleistungen auf dem Hoheitsgebiet der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.