Erwägungsgrund 52 32016R0589
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 3. April 2014 eine Stellungnahme abgegeben.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 3. April 2014 eine Stellungnahme abgegeben.