Erwägungsgrund 26 32016R0589
Die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer würde dadurch erleichtert werden, dass Instrumente zur Unterstützung der Zusammenführung und des Ausgleichs eingerichtet werden, damit der Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber uneingeschränkt zugänglich ist. Daher sollte auf Unionsebene eine gemeinsame IT-Plattform weiterentwickelt werden, die von der Kommission betrieben wird. Die Sicherstellung dieses Rechts auf Freizügigkeit bedingt auch, dass die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten Union zu erhalten.