Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist wichtig, dass die EURES-Mitglieder und -Partner bei der Erbringung der für Grenzgänger spezifischen Leistungen mit Einrichtungen außerhalb des EURES-Netzes zusammenarbeiten können, ohne dass diesen Einrichtungen gemäß dieser Verordnung Rechte übertragen oder Verpflichtungen auferlegt werden.
Erwägungsgrund 45 32016R0589Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen