Erwägungsgrund 2 32016R0589
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist eines der wesentlichen Elemente für die Entwicklung eines stärker integrierten Arbeitsmarkts der Union, auch in Grenzregionen; sie ermöglicht eine höhere Arbeitnehmermobilität, wodurch sie die Vielfalt erhöht und zur unionsweiten sozialen Inklusion und zur Eingliederung der vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen beiträgt. Sie trägt auch dazu bei, die richtigen Qualifikationen für die Besetzung freier Stellen zu finden und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden.