Erwägungsgrund 51 32016R0589
Wenn die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind, müssen diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Union über den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie den entsprechenden nationalen Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollte Fragen in Bezug auf die Speicherung personenbezogener Daten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.