Erwägungsgrund 44 32016R0589
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Erleichterung der Mobilität in Grenzregionen und den Dienstleistungen für Grenzgänger gelten, die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Rechtssystemen unterliegen und auf spezifische administrative, rechtliche oder steuerliche Hindernisse für die Mobilität stoßen. Die Mitgliedstaaten können sich dafür entscheiden, spezifische Unterstützungsstrukturen wie grenzüberschreitende Partnerschaften zur Erleichterung dieser Art von Mobilität zu schaffen. Diese Strukturen sollten sich im Rahmen des EURES-Netzes mit den spezifischen Bedürfnissen für Information und Beratung von Grenzgängern sowie Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen und der Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen befassen.