Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Festlegung der gemeinsamen Mindestkriterien für die Zulassung als EURES-Mitglied oder -Partner soll gewährleistet werden, dass Mindestqualitätsstandards erfüllt werden. Anträge auf Zulassung sollten daher mindestens anhand der gemeinsamen Mindestkriterien bewertet werden.
Erwägungsgrund 20 32016R0589Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen