Erwägungsgrund 56 32016R0589
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung der technischen Standards und Formate für die Zusammenführung und den Ausgleich, den automatisierten Abgleich, die Muster und Verfahren für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie die einheitlichen detaillierten Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse und im Hinblick auf die Annahme der Liste der Fähigkeiten/Kompetenzen und Berufe der europäischen Klassifikation sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.