Erwägungsgrund 42 32016R0589
Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer sind mit der Ausübung des Grundrechts der Freizügigkeit als Arbeitnehmer nach Unionsrecht verknüpft und sollten kostenlos sein. Für Unterstützungsleistungen zugunsten von Arbeitgebern kann jedoch ein Entgelt gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten erhoben werden.