Erwägungsgrund 14 32017R0352
Es ist wichtig, dass alle Hafendiensteanbieter auf Ersuchen des Leitungsorgans des Hafens nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Dienste für eine Mindestanzahl von Schiffen zu erbringen, indem sie die benötigten Beschäftigten und Ausrüstungen bereitstellen. Sie sollten die einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften, einschließlich der geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Tarifverträge, sowie die Qualitätsanforderungen des betreffenden Hafens einhalten.