Erwägungsgrund 49 32017R0352
Unterschiedliche Hafeninfrastrukturentgelte sollten zugelassen werden, um den Kurzstreckenseeverkehr zu fördern und Wasserfahrzeuge mit überdurchschnittlicher Umweltleistung, Energieeffizienz oder Kohlenstoffeffizienz anzuziehen, insbesondere im Hinblick auf den Off-Shore- oder On-Shore-Seeverkehr. Auf diese Weise sollte ein Beitrag zur Erreichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele und zur nachhaltigen Entwicklung der Häfen und ihres Umfelds geleistet werden, insbesondere durch Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Wasserfahrzeuge, die die Häfen anlaufen und dort vor Anker liegen.