Erwägungsgrund 47 32017R0352
Im Interesse der Effizienz sollten die Infrastrukturentgelte für jeden einzelnen Hafen transparent und im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den Investitionsplänen des betreffenden Hafens selbst und gegebenenfalls den allgemeinen Anforderungen im Rahmen der allgemeinen Hafenpolitik des betreffenden Mitgliedstaats festgesetzt werden.