Erwägungsgrund 42 32017R0352
Um einen unlauteren Wettbewerb zwischen Häfen in der Union zu vermeiden, müssen Vorschriften über die Transparenz der finanziellen Beziehungen in diese Verordnung aufgenommen werden, insbesondere da Häfen des transeuropäischen Verkehrsnetzes eine Finanzierung der Union über die Fazilität „Connecting Europe“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beantragen können.