Erwägungsgrund 52 32017R0352
Es muss sichergestellt werden, dass die Hafennutzer und anderen Interessenträger zu zentralen Fragen im Zusammenhang mit der gesunden Entwicklung des Hafens, seiner Entgeltpolitik, seiner Leistung und seiner Fähigkeit zur Anziehung und Generierung wirtschaftlicher Tätigkeiten konsultiert werden. Zu solchen zentralen Fragen gehören die Koordinierung der Hafendienste innerhalb des Hafens, die Effizienz der Hinterlandanbindungen und der Verwaltungsverfahren in Häfen sowie Umweltfragen. Diese Konsultationen sollten etwaige andere spezifische Zuständigkeiten für die vorgenannten Bereiche sowie die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten solche Konsultationen auf nationaler Ebene führen, nicht berühren. Das Leitungsorgan des Hafens sollte insbesondere die Hafennutzer und anderen einschlägigen Interessenträger bezüglich der Hafenentwicklungspläne konsultieren.