Erwägungsgrund 53 32017R0352
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und effektiven Anwendung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ein wirksames Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet ist.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und effektiven Anwendung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ein wirksames Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet ist.