Erwägungsgrund 54 32017R0352
Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Bearbeitung von Beschwerden in Streitfällen mit Parteien, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig sind, zusammenarbeiten und allgemeine Informationen über die Bearbeitung von Beschwerden austauschen, um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern.