Erwägungsgrund 9 32017R0352
Diese Verordnung sollte die in den Mitgliedstaaten für Seehäfen geltende Eigentumsordnung unberührt lassen und unterschiedliche Hafenstrukturen in den Mitgliedstaaten zulassen.
Diese Verordnung sollte die in den Mitgliedstaaten für Seehäfen geltende Eigentumsordnung unberührt lassen und unterschiedliche Hafenstrukturen in den Mitgliedstaaten zulassen.