Erwägungsgrund 21 32017R0352
Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde sollte ihre Absicht, ein Auswahlverfahren für die Erbringung eines Hafendienstes durchzuführen, auch im Internet und gegebenenfalls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Diese Veröffentlichung sollte Angaben zum Auswahlverfahren, der Frist für die Einreichung der Angebote, den relevanten Vergabekriterien sowie darüber machen, wie auf die einschlägigen Dokumente, die für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen benötigt werden, zugegriffen werden kann.