Erwägungsgrund 31 32017R0352
Wenngleich gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen von nationalen Behörden festgelegt und auferlegt werden, sollte eine im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegte allgemeine Verpflichtung, wonach ein Hafen ohne Diskriminierung oder Behinderung jedes Schiff akzeptieren muss, das physisch in der Lage ist, in den Hafen einzulaufen und festzumachen, für die Zwecke dieser Verordnung nicht als eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung ausgelegt werden.