Erwägungsgrund 18 32017R0352
Wird die Erfüllung von Mindestanforderungen verlangt, so sollte das Verfahren, durch das Anbieter zur Erbringung von Hafendiensten berechtigt werden, transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein und es diesen Anbietern ermöglichen, mit der Erbringung ihrer Hafendienste rechtzeitig zu beginnen.