Erwägungsgrund 12 32022R0612
Diese Verordnung sollte ein Abweichen von den sonst gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 geltenden Regeln, nämlich, dass die Preise der angebotenen Dienste vertraglich vereinbart werden, sofern keine beträchtliche Marktmacht besteht, ermöglichen und dazu ergänzende regulatorische Verpflichtungen einführen, die den besonderen Merkmalen der Dienste für unionsweites Roaming besser gerecht werden.