Erwägungsgrund 42 32022R0612
Durch die maximalen Vorleistungsentgelte, die als Schutzniveau wirken sollten, sollte sichergestellt werden, dass die Betreiber ihre Kosten, einschließlich gemeinsamer Kosten und Gemeinkosten, decken können. Außerdem sollten sie die flächendeckende tragfähige Bereitstellung des Roamings zu Inlandspreisen ermöglichen und gleichzeitig Spielraum für kommerzielle Verhandlungen zwischen Betreibern lassen.