Erwägungsgrund 72 32022R0612
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 20. April 2021 eine Stellungnahme abgegeben —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 20. April 2021 eine Stellungnahme abgegeben —