Erwägungsgrund 47 32022R0612
In dieser Verordnung sollten spezifische Transparenzanforderungen an regulierte Endkunden-Roamingdienste festgelegt werden, die an die spezifischen Tarif- und Volumenbedingungen angepasst sind, die infolge der Abschaffung der Endkunden-Roamingaufschläge gelten. Insbesondere sollte vorgesehen werden, dass Roamingkunden rechtzeitig, auf nutzerfreundliche Weise und kostenlos über die geltende Regelung zur angemessenen Nutzung, über die vollständige Ausschöpfung des Umfangs der angemessenen Nutzung von regulierten Sprach-, SMS- und Datenroamingdiensten, über jegliche Aufschläge sowie über die bisherige Gesamtnutzung von regulierten Datenroamingdiensten informiert werden.