Erwägungsgrund 6 32022R0612
Der Mobilfunkmarkt der Union ist weiterhin fragmentiert; kein Mobilfunknetz deckt alle Mitgliedstaaten ab. Um ihren inländischen Kunden, die in andere Mitgliedstaaten reisen, Mobilfunkdienste anbieten zu können, erwerben Roaminganbieter folglich Roamingdienste auf der Vorleistungsebene von Betreibern im besuchten Mitgliedstaat oder tauschen derartige Dienste mit solchen Betreibern aus.