Erwägungsgrund 44 32022R0612
Damit Roamingkunden ununterbrochen und effektiv kostenlosen Zugang zu Notdiensten haben, sollten besuchte Netze den Roaminganbietern für keinerlei Notrufe Vorleistungsentgelte in Rechnung stellen.
Damit Roamingkunden ununterbrochen und effektiv kostenlosen Zugang zu Notdiensten haben, sollten besuchte Netze den Roaminganbietern für keinerlei Notrufe Vorleistungsentgelte in Rechnung stellen.