Erwägungsgrund 18 32022R0612
Beantragen Nachfrager nach Roamingvorleistungs-Wiederverkaufszugang einen Zugang zu Einrichtungen oder Diensten über das für die Erbringung von Roamingdiensten auf der Endkundenebene erforderliche Maß hinaus, so können die Mobilfunknetzbetreiber hierfür faire und angemessene Entgelte erheben. Bei diesen zusätzlichen Einrichtungen oder Diensten könnte es sich unter anderem um Mehrwertdienste, zusätzliche Software und Informationssysteme oder Abrechnungssysteme handeln.