Erwägungsgrund 62 32022R0612
Für das intranationale Roaming in den Regionen in äußerster Randlage der Union, bei dem die Mobilfunklizenzen sich von den für den Rest des betreffenden Hoheitsgebiets ausgestellten Lizenzen unterscheiden, könnten Tarifermäßigungen vorteilhaft sein, die denjenigen auf dem Binnenmarkt für Roamingdienste entsprechen. Mit der Durchführung dieser Verordnung sollte es nicht zu einer preislich weniger günstigen Behandlung der Kunden, die intranationale Roamingdienste nutzen, im Vergleich zu den Nutzern von Diensten für unionsweites Roaming kommen. Die zuständigen nationalen Behörden können zu diesem Zweck ergänzende rechtliche Maßnahmen im Einklang mit dem Unionsrecht treffen.