Erwägungsgrund 40 32022R0612
Die Kostenschätzung für die Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten, einschließlich gemeinsamer Kosten und Gemeinkosten, sind anhand mehrerer Quellen geprüft worden. Eine Quelle dabei war ein allgemeines Kostenmodell für Roamingvorleistungsdienste, das für die Zwecke des Überprüfungsverfahrens verwendet wurde und bei dem die Kosten eines effizienten Betreibers bei der Erbringung von Roamingvorleistungsdiensten geschätzt wurden. Durch das Ergebnis des Kostenmodells wird es möglich, die jährlich in den einzelnen Mitgliedstaaten unter verschiedenen Szenarien und Annahmen anfallenden Kosten in den Jahren zu analysieren, in denen die Kosten geschätzt werden. Das Kostenmodell wurde mit den von den Betreibern übermittelten Daten erstellt und anschließend von den zuständigen nationalen Regulierungsbehörden bestätigt. Auch saisonale Schwankungen wurden bei den Mitgliedstaaten berücksichtigt, die in der Lage waren zu zeigen, dass die Größenordnung der Netze der Betreiber beeinträchtigt wurde. Während des gesamten Zeitraums, in dem das Kostenmodell entwickelt wurde, wurden die Betreiber, das GEREK und die nationalen Regulierungsbehörden konsultiert. Bei der Kostenbewertung wurden zudem die derzeitigen Roamingvorleistungsentgelte in der Union als Grundlage herangezogen und die voraussichtliche künftige Nutzung der aktualisierten Netztechnologien im Einklang mit den in den Stellungnahmen des GEREK enthaltenen Angaben berücksichtigt.