Erwägungsgrund 13 32023R2055
Wasserlösliche feste Polymere verlieren nach ihrer Freisetzung in die Umwelt ihren festen Zustand und tragen daher nicht zu dem festgestellten Problem bei. Im Dossier nach Anhang XV wurden daher international anerkannte Methoden zur Prüfung der Löslichkeit vorgeschlagen, um diese wasserlöslichen Polymere vom Geltungsbereich der Beschränkung auszunehmen.