Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission vom 25. September 2023 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Verkapselung von Duftstoffen hält die Kommission einen Übergangszeitraum von sechs Jahren für am besten geeignet, da der Industrie damit genügend Zeit für die Neuformulierung aller Produkte eingeräumt wird, für die derzeit keine Alternativen verfügbar sind.
Erwägungsgrund 51 32023R2055Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen