Erwägungsgrund 60 32023R2055
Um unnötige Produktrückrufe zu vermeiden und Abfall zu reduzieren, bedarf es der Vorschrift, dass synthetische Polymermikropartikel als solche oder in Gemischen, die vor dem 17. Oktober 2023 in Verkehr gebracht wurden, auch weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese Vorschrift ist nicht erforderlich für Verwendungen von synthetischen Polymermikropartikeln, für die Übergangszeiträume gelten.