Erwägungsgrund 36 32023R2055
Der SEAC wies darauf hin, dass es wahrscheinlich mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist Risikomanagementmaßnahmen zur Verringerung von Freisetzungen aus Einstreugranulat für synthetische Sportböden umsetzen als dafür Alternativen vorzusehen. Allerdings würden Risikomanagementmaßnahmen solche Freisetzungen nicht vollständig verhindern, sodass sie langfristig weniger wirksam wären als ein Verbot. Vor diesem Hintergrund kam der SEAC zu dem Schluss, dass die Entscheidung für eine der Optionen nur auf der Grundlage von politischen Prioritäten getroffen werden kann.