Erwägungsgrund 19 32023R2055
Im Dossier nach Anhang XV wurden mehrere Beschränkungsoptionen für Einstreugranulat für synthetische Sportböden bewertet, und es wurde entweder ein Verbot des Inverkehrbringens mit einem Übergangszeitraum von sechs Jahren ohne Ausnahmen oder ein Verbot des Inverkehrbringens mit einem Übergangszeitraum von drei Jahren vorgeschlagen, wobei eine Ausnahme von diesem Verbot möglich ist, wenn durch Anwendung spezifischer Risikomanagementmaßnahmen sichergestellt wird, dass die jährliche Freisetzung von synthetischen Polymermikropartikeln aus synthetischen Sportböden 7 g/m2 nicht überschreitet.