Erwägungsgrund 17 32023R2055
Partikel, die ein synthetisches oder chemisch modifiziertes natürliches Polymer enthalten, das fest und wasserunlöslich ist, oder damit beschichtet sind, gibt es in verschiedenen Größen. Als Zusatzstoff für ein Produkt entsprechen nur bestimmte Partikel den im Dossier nach Anhang XV festgelegten Grenzwerten für die Größe und tragen zu dem festgestellten Problem bei. Im Dossier nach Anhang XV wurde somit vorgeschlagen, dass ein Polymer als in den Geltungsbereich der Beschränkung fallend betrachtet werden sollte, wenn u. a. mindestens 1 Gewichtsprozent der Partikel, die dieses Polymer enthalten oder damit beschichtet sind, diesen Grenzwerten für die Größe entspricht.