Erwägungsgrund 3 32023R2055
Der Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Juni 2016 zum Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft und vom 24. März 2017 zur internationalen Meerespolitik aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung der Einleitung von Makro- und Mikrokunststoffabfällen in die Meeresumwelt, einschließlich eines Vorschlags für ein Verbot von Polymeren in Kosmetika sowie in Körperpflege- und Waschmitteln vorzuschlagen.