Erwägungsgrund 25 32023R2055
Für Fälle, in denen die Umweltverschmutzung durch synthetische Polymermikropartikel durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung minimiert werden kann, wurde im Dossier nach Anhang XV eine Ausnahme vom Verbot des Inverkehrbringens vorgeschlagen. In diesen Anweisungen sollte die ordnungsgemäße Verwendung und Entsorgung des Produkts erläutert werden, um die Freisetzung in die Umwelt zu minimieren.